Zinsanpassungsverfahren alter Sparverträge
Der Guthabenzins ist variabel und entspricht der "Einlagefazilität" der Europäischen Zentralbank, maximal jedoch dem Zinssatz der zuletzt emittierten Bundesobligation.
Der Guthabenzins ist variabel und entspricht der "Einlagefazilität" der Europäischen Zentralbank, maximal jedoch dem Zinssatz der zuletzt emittierten Bundesobligation.
Notfallplan gemäß Art. 28 Abs. 2 Benchmark-Verordnung (BMR)
Die Stadtsparkasse Schwedt verfügt gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 über einen robusten, schriftlichen Plan für den Fall, dass ein verwendeter Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.
Zinsanpassungsverfahren aktueller Sparverträge
Flexibel Sparen und VL-Sparen
Verkauf seit 01.08.2016
Der Guthabenzins beim Flexibel Sparen und beim vermögenswirksamen Sparvertrag ist variabel und entspricht der "Einlagefazilität" der Europäischen Zentralbank, maximal jedoch dem Zinssatz der zuletzt emittierten Bundesobligation. Die Zinsanpassung richtet sich nach der Änderung des Referenzzinssatzes.
Notfallplan gemäß Art. 28 Abs. 2 Benchmark-Verordnung (BMR)
Die Stadtsparkasse Schwedt verfügt gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 über einen robusten, schriftlichen Plan für den Fall, dass ein verwendeter Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.
Zinsanpassungsverfahren variabler Darlehen
Variabler Darlehenszins
Die Zinsanpassung variabler Darlehen richtet sich nach der Änderung des Referenzzinses, dem 3-Monats-Euribor. Ausschlaggebend für eine Zinsangleichung ist die Veränderung des 3-Monats-Euribors um mindestens 0,25 %-Punkte seit dem letzten Anpassungstermin.
Notfallplan gemäß Art. 28 Abs. 2 Benchmark-Verordnung (BMR)
Die Stadtsparkasse Schwedt verfügt gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 über einen robusten, schriftlichen Plan für den Fall, dass ein verwendeter Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.
Zinsanpassungsverfahren Dispositionszins
Dispositionszins
Die Zinsanpassung des Dispositionszinses richtet sich nach der Änderung des Referenzzinses, dem 3-Monats-Euribor. Ausschlaggebend für eine Zinsangleichung ist die Veränderung des 3-Monats-Euribors um mindestens 0,25 %-Punkte seit dem letzten Anpassungstermin.
Überprüfungstermin
Die Überprüfung findet zum Monats-Ultimo (bzw. am letzten Werktag des jeweiligen Monats) mit Zins vom Vortag statt:
Anpassungstermin
Die ggf. notwendige Anpassung der variablen Zinssätze erfolgt in vierteljährlichen Abständen zu folgenden Terminen:
Notfallplan gemäß Art. 28 Abs. 2 Benchmark-Verordnung (BMR)
Die Stadtsparkasse Schwedt verfügt gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 über einen robusten, schriftlichen Plan für den Fall, dass ein verwendeter Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.
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